Büchereinetzwerk
Als eines der ersten Projekte stellt das Büchereinetzwerk Ebersberg allen Schulen des Landkreises verschiedene Klassenlektüren zur Verfügung. Bereits einige Schulen übergaben ihre Schullektüren der Bücherei vor Ort, damit sie dort eingebunden und aufbewahrt werden. Das sind derzeit circa 50 Titel, geeignet für Grundschulen bis Gymnasium. Der Bestand wird weiter ausgebaut. Bei Interesse fragen Sie gerne nach!
Eine Kooperation mit der Bayerischen Hörbücherei für Blinde, Seh- und Lesebeeinträchtigte e.V. wurde bereits mit einer gemeinsamen Veranstaltung im Herbst 2018 eingeleitet: Sehbehinderte und blinde Menschen können dort kostenlose Hörbücher ausleihen.
Der Schirmherr des BNE, Landrat Robert Niedergesäß, freut sich nun auch den offiziellen Start des gemeinsamen Verbundkataloges zum 01. Juli 2020 zu verkünden: „Ich freue mich, dass das BNE die Empfehlung zur Kooperation, Vernetzung und Verbundlösung von Bibliotheken aller Trägerschaften des Bayrischen Bibliotheksplans von 2016 vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst immer weiterentwickelt und nun einen weiteren Erfolg mit dem Start des Verbundkataloges verzeichnen kann“. Dieser kann nun, nach einer eingehenden Testphase, im Juli 2020 an den Start gehen. In dem gemeinsamen Verbundkatalog können die Leser/innen der teilnehmenden Büchereien in den Buchbeständen recherchieren. Falls ein Wunschbuch nicht in der Heimatbücherei vorhanden ist, kann dieses bequem im Internet über den Verbundkatalog http://lummerland.datronic.de/cgi-bin/findus.fcgi.pl?customer=bne bestellt werden. Dieser Service ist für jeden, der einen gültigen Leserausweis einer der beteiligten Büchereien besitzt, möglich. Pro bestelltem Buch wird (wie bei einer Fernleihe) eine Gebühr von 2,50 Euro fällig. Derzeit können über die BNE-Leihe nur Buchbestände bezogen werden. Neuerwerbungen werden erst nach 60 Tagen für die BNE-Leihe freigeben. Sobald der bestellte Titel bereit liegt, wird der/die Leser/in von seiner/ihrer Heimatbücherei informiert, wo er/sie das Medium abholen kann. Die Ausleihfrist beträgt 4 Wochen und kann nicht verlängert werden. Die Bearbeitungsgebühr ist bei der Abholung zu entrichten.
Bei all diesen Aufgaben werden die Büchereien von der Geschäftsstelle der Bildungsregion Ebersberg im Landratsamt unterstützt.