Begriff "Webinar" ist markenrechtlich geschützt

02. Juli 2020: Aufgrund einer Mitteilung des Rates der Gemeinden und Regionen Europas möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei dem Begriff "Webinar" um eine geschützte Wortmarke handelt. Es wird daher empfohlen, den Begriff "Webinar" nicht zu verwenden.

Den entsprechenden Eintrag beim Deutschen Patent- und Markenamt finden Sie unter folgendem Link:

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/303160438/DE