Aufstiegsfortbildungsförderung
Um eine möglichst zügige Bearbeitung zu gewährleisten, wird darum gebeten, von persönlichen Vorsprachen und telefonischen Anfragen abzusehen.
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt die Ziele Teilnehmer/-innen an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern.
Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit/Teilzeit/schulisch/außerschulisch/mediengestützt/Fernunterricht).
Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.
Die Förderung nach dem AFBG besteht aus dem Unterhaltsbeitrag (evtl. mit Kinderzuschlag) und dem Maßnahmebeitrag.
Den Unterhaltsbeitrag kann man nur bei Maßnahmen in Vollzeit erhalten. Hier werden Einkommen und Vermögen (Freibetrag 45.000,00 €) angerechnet. Er wird als voller Zuschuss ausgezahlt.
Die Förderung wird von Beginn des Monats, in dem mit dem Unterricht tatsächlich begonnen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an, geleistet.
Der Maßnahmebeitrag besteht aus den Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren und evtl. Kosten für das Meisterstück und kann sowohl bei Maßnahmen in Vollzeit als auch in Teilzeit beantragt werden. Er wird zu 50 % als voller Zuschuss ausgezahlt und man erhält einen Darlehensanspruch gegenüber der KfW-Bank zu 50 %.
Die Förderung kann bis zum letzten Unterrichtstag beantragt werden (der Antrag muss spätestens am letzten Unterrichtstag beim Landratsamt Ebersberg eingehen).
Für die Antragstellung werden standardmäßig folgende Unterlagen benötigt:
- Bei einer Maßnahme in Vollzeit
- Formblatt A
- Lückenloser tabellarischer schulischer und beruflicher Werdegang (Lebenslauf) inkl. evtl. Hochschulabschlüsse und vorheriger (auch abgebrochener) Fort- und Weiterbildungen
- Unterlagen über Ihre schulischen und beruflichen Abschlüsse (z. B. Kopie vom Abschlusszeugnis, Prüfungszeugnis / Gesellenbrief)
- Anlage 1 zum Formblatt A
- Bestätigungen oder Kontoauszüge sämtlicher Banken, Sparkassen, Geldinstitute etc., bei denen Sie am Tag der Antragstellung Kunde waren bzw. sind, über den Stand aller dort an diesem Tag auf Ihren Namen aufgeführten Konten, Guthaben, Depotwerte und Geldanlagen jeder Art (auch Girokonto). Bitte achten Sie darauf, dass die Nachweise zum Vermögen der antragstellenden Person zugeordnet werden können. Zudem muss das Datum (Tag der Antragstellung) auf dem Nachweis zum Vermögen ersichtlich sein.
- wenn Sie ein KFZ besitzen, dann reichen Sie uns die Zulassungsbescheinigung Teil 1 Ihres KFZ sowie die aktuelle Angabe des Kilometerstandes ein
- Formblatt B
- Formblatt Z
- Bei verheirateten bzw. in Lebenspartnerschaft verbundenen Antragstellerinnen und Antragstellern zusätzlich
- Anlage 2 zum Formblatt A
- den jeweiligen Einkommenssteuerbescheid von vor 2 Jahren vor Antragstellung von dem Ehegatten / der Ehegattin bzw. dem Lebenspartner / der Lebenspartnerin (bitte alle Seiten kopieren, auch Erläuterungen und Rechtsbehelfsbelehrungen) und Nachweise über weiteres Einkommen von dem Ehegatten bzw. der Ehegattin von vor 2 Jahren vor Antragstellung
- Bei einer Maßnahme in Teilzeit oder einem Fernlehrgang
- Formblatt A
- Lückenloser tabellarischer schulischer und beruflicher Werdegang (Lebenslauf) inkl. evtl. Hochschulabschlüsse und vorheriger (auch abgebrochener) Fort- und Weiterbildungen
- Unterlagen über Ihre schulischen und beruflichen Abschlüsse (z. B. Kopie vom Abschlusszeugnis, Prüfungszeugnis / Gesellenbrief)
- Formblatt B
- Formblatt Z
Tag der Antragstellung ist der Tag, an dem das Formblatt A beim Landratsamt Ebersberg eingeht. Das Formblatt A kann zur Fristwahrung bereits vorab eingereicht werden, mit der Information, dass die restlichen Unterlagen nachgereicht werden.
Der Antrag kann persönlich am Empfang abgegeben werden, in den Briefkasten eingeworfen werden oder per E-Mail (Bafoeg@Lra-Ebe.de) gesendet werden.
Alle Formblätter finden Sie unter Antragsformulare - BMBF Aufstiegs-BAföG (aufstiegs-bafoeg.de)
Weitere allgemeine Informationen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finden Sie unter Startseite - BMBF Aufstiegs-BAföG (aufstiegs-bafoeg.de)
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 291 Mo. + Do. 8 - 10 Uhr, Di. 13 - 15 Uhr | 08092 823 9821 | bafoeg@lra-ebe.de | |
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08092 823 171 Montag + Donnerstag 08.00 Uhr - 10.00 Uhr, Dienstag 13.00 Uhr - 15.00 Uhr | 08092 823 9171 | alina.krug@lra-ebe.de |
Landratsamt Ebersberg
Servicezeiten des Empfangs Montag, Dienstag, Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin!