Baulärm

Die wichtigste Anforderung zum Baulärm ist, dass laute Arbeiten auf der Baustelle in der Regel, außer in reinen Industrie- oder Gewerbegebieten, nur werktags von 7.00 bis 20.00 Uhr zulässig sind. 

Zu diesem Thema gibt es weitere Informationen unter dem angegebenen Merkblatt.

Nachtarbeiten auf Baustellen sind unter bestimmten Voraussetzungen im Einzelfall zulässig. Soweit aufgrund technischer Notwendigkeit oder im überwiegenden öffentlichen Interesse nächtliche ruhestöhrende Bauarbeiten unabwendbar sind, sind diese der Immissionsschutzbehörde am Landratsamt Ebersberg mit einer Begründung sowie nach Art und Umfang der Arbeiten vorab anzuzeigen und ein Nachweis über die Verwendung besonders lärmarmer Baumaschinen zu erbringen. Ferner ist die zuständige Polizeidienststelle und die betroffene Wohnnachbarschaft zu informieren.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Fischbacher, Anton
08092 823 579 08092 823 9579 U.37
Masszi, Otto
08092 823 801 08092 823 9801 U.27
Probul, Madlena
08092 823 483 08092 823 9483 U.27
Wastlhuber, Anna
08092 823 480 08092 823 9480 U.37

Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

AdresseWasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg