Ehrenpreis des Landrats

Der Landkreis Ebersberg verfügt über ein vielfältiges und intensives Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger. Dieses gilt künftig zu erhalten und weiter zu entwickeln. Dazu gehört die Würdigung und Auszeichnung ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger.

Der Landrat kann zur Ehrung von Persönlichkeiten, die sich auf humanitären, kommunalpolitischem, wirtschaftlichem, sozialem, kulturellem und sportlichem Gebiet herausragende Verdienste um das Allgemeinwohl, besondere Einzelleistungen oder das Ansehen des Landkreises Ebersberg erworben haben, den Ehrenpreis des Landrats verleihen.

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Gütermann, Cornelia
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