Reisen mit Betäubungsmitteln

Um Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ins Ausland mitnehmen zu dürfen, ist es erforderlich, dass das Gesundheitsamt die entsprechende Bescheinigung ihres behandelnden Arztes beglaubigt. Das Gesundheitsamt Ebersberg ist nur zuständig, wenn behandelnde Ärzte ihre Praxis im Landkreis Ebersberg haben. Sie benötigen für jedes verschriebene Betäubungsmittel eine gesonderte Bescheinigung.

Bitte vereinbaren Sie unter der Telefonnummer 08092 – 823 383 mindestens zwei Wochen vor Reisebeginn einen Termin zur Beglaubigung mit uns. Die ärztliche Bescheinigung, die wir für Reisen innerhalb des Schengen-Raums beglaubigen, ist 30 Tage gültig und muss zum Zeitpunkt ihrer Terminvereinbarung mit uns noch nicht vorliegen. Sie darf von Ihrem Behandler aufgrund der begrenzten Gültigkeit frühestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseende ausgestellt werden. Für Reisen außerhalb des Schengen-Raums beträgt die Gültigkeit der ärztlichen Bescheinigung 3 Monate und darf vom Behandler frühestens 3 Monate vor dem geplanten Reiseende ausgestellt werden.

Wir empfehlen Ihnen, vorab eine ausgefüllte Version des Formulars bei uns zur Prüfung hier hochzuladen, an gesundheitsamt@lra-ebe.bayern.de zu schicken oder anderweitig einzureichen. Wir kontaktieren Sie dann und teilen Ihnen mit, ob Änderungen vorgenommen werden müssen. Erst die vollständig korrigierte Version des Formulars wird vom verordnenden Arzt unterschrieben, da im Nachhinein keine Änderungen an dem unterschriebenen Formular durchgeführt werden dürfen. Bitte beachten Sie, dass der Prozess von Beginn der Prüfung, über Unterschrift ihres Arztes bis hin zur Bearbeitung und Beglaubigung in der Regel mindestens fünf Werktage in Anspruch nimmt.

Der Upload erfolgt nur zur Prüfung vorab. Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie zu Ihrem Termin bei uns die ORIGINALBESCHEINIGUNG mitbringen, da wir nur diese beglaubigen können!

Weitere Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln stellt das LGL auf dieser Seite zur Verfügung.

Für Reisen in Länder des Schengener Abkommens ist folgendes Formular vorgeschrieben (Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens): Bitte lassen Sie das entsprechende Formular von Ihrem Arzt vollständig ausfüllen, unterschreiben und mit dem Praxisstempel versehen.


Für Reisen in andere Länder ist die Form der Bescheinigung nicht strikt vorgegeben. Bitte lassen Sie das entsprechende Formular von Ihrem Arzt vollständig ausfüllen, unterschreiben und mit dem Praxisstempel versehen.

Ein Muster (mehrsprachig) für eine solche Bescheinigung finden Sie hier

Der Patient darf die Menge, die für die Reisedauer verordnet worden ist, mitführen.

Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt für Reisen innerhalb des Schengen-Raums maximal 30 Tage, außerhalb des Schengen-Raums maximal 3 Monate ab Unterschrift des verordnenden Arztes.

Für die Beglaubigung der Bescheinigung fallen Gebühren in Höhe von 8,50 Euro an.

Bitte den auf der Bescheinigung angegebenen Ausweis/Pass und die Originalbescheinigung mitbringen. Ist das Formular für ein Kind ausgefertigt worden, bringen Sie bitte den Ausweis des Elternteils, der zu uns kommt, mit.

Nein, deshalb empfehlen wir zur Sicherheit sich vor Reiseantritt über die konkreten Einfuhrbestimmungen ihres Reiselandes zu informieren.

Landratsamt Ebersberg

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Eichthalstraße 5
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