Abgrabungsverfahren

Abgrabungen zur Gewinnung von Bodenschätzen, welche nicht dem Bergrecht unterliegen (z. B. Kies- und Sandgruben) sowie sonstige Abgrabungen unterliegen der Genehmigungspflicht nach dem Bayerischen Abgrabungsgesetz, soweit es sich nicht um Abgrabungen im Rahmen bauaufsichitlich genehmigter Vorhaben (z.B. für den Aushub von Baugruben im Rahmen von Bauvorhaben) handelt und keine Genehmigungsfreiheit vorliegt. Abgrabungen sind von der Genehmigungspflicht befreit, wenn sie eine Fläche von weniger als 500 m² aufweisen und zusätzlich eine Tiefe von maximal 2,0 m an der tiefsten Stelle unterschreiten.

Sollte Ihr Vorhaben aufgrund einer gesetzlichen Regelung oder im Einzelfall durch eine Freistellung der Gemeinde (in einem entsprechenden Verfahren) keiner Genehmigung bedürfen, ist zu beachten, dass Sie die Verantwortung dafür tragen, dass bei verfahrensfreien Abgrabungen die gesetzlichen Anforderungen (z. B. am Einhalten von Sicherheitsbestimmungen) beachtet werden. Hierzu können Sie sich gerne von uns beraten lassen.

Das Verfahren zum Erteilen einer Abgrabungsgenehmigung ist dem zum Baugenehmigungsverfahren weitestgehend angeglichen. Das Bayerische Abgrabungsgesetz verweist hierzu auf die entsprechenden Verfahrensvorschriften der Bayerischen Bauordnung. Zum Verfahren (einschließlich der Beteiligung von Nachbarn) im Einzelnen verweisen wir auf unsere Informationen zum Baugenehmigungsverfahren. Auch das Antragsformular ist identisch mit dem Bauantragsformular.

Im Zuge der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens wurde im Landratsamt Ebersberg auch das Abgrabungsverfahren voll digitalisiert. Im Zuständigkeitsbereich der unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Ebersberg (alle Gemeinde im Landkreis ohne Vaterstetten) müssen Sie daher auch ABGRABNGSANTRÄGE IN PAPIERFORM DIREKT BEIM LANDRATSAMT EBERSBERG EINREICHEN!

DIGITALE ABGRABUNGSANTRÄGE können wirksam nur über das Bayernportal eingereicht werden. Die digitale Übermittlung auf anderen Wegen kann nicht als Antragseingang anerkannt werden!

Weitere Infos zum analogen und zum digitalen Abgrabungsverfahren stehen auch im Bayernportal für Sie bereit.

Im Landratsamt Ebersberg arbeiten wir auch bei Einreichung in Papierform voll digital und scannen deshalb Ihre Antragsunterlagen vollständig ein, sofern Sie nicht ohnehin die digitale Antragstellung über das Bayernportal gewählt haben. Um uns unsere Arbeit möglichst zu erleichtern, bitten wir Sie bei Einreichung in Papierform Folgendes zu beachten:

  • Bitte reichen Sie die Pläne max. im Format DIN A0 ein.
  • Bitte heften oder klammern Sie die Erstfertigung des Bauantrages (grüne Mappe) bzw. die einzureichenden Unterlagen nicht.

Vielen Dank.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Nieland, Berit
08092 823 134 08092 823 9134 2.13

Landratsamt Ebersberg

AdresseLandratsamt Ebersberg
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
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