Ablauf des begleitenden Fahrens ab 17



Ablauf Voraussetzungen
Ab 16 1/2 Jahren:
Führerscheinausbildung in der Fahrschule
Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (enthalten die Fahrerlaubnisklassen AM und L) wie bisher, jedoch ein Jahr früher.

Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber:

Es dürfen keine Bedenken vorliegen, die gegen die Fahreignung sprechen.

Begleitperson:

Eine oder mehrere bei Antragstellung namentlich benannte Person(en), die
  • das 30. Lebensjahr vollendet hat
  • mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B ist,
  • nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen ist.
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres:
Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung
Aushändigung der Prüfungsbescheinigung

Der EU-Kartenführerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin angefordert. Hierzu ist keine erneute Antragstellung notwendig.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis
  • Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer.
  • Sie dürfen nur zusammen mit einer der eingetragenen Begleitperson(en) fahren.
  • Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland (und Österreich).
  • Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres:
Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt
Der Fahranfänger darf ab diesem Zeitpunkt ohne Begleiter fahren.
Die Prüfbescheinigung, die noch drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig bleibt, kann gegen einen EU-Kartenführerschein eingetauscht werden.

Landratsamt Ebersberg

AdresseLandratsamt Ebersberg
Kolpingstraße 1
85560 Ebersberg
Kontakt
Telefon: 08092 823 500
Fax: 08092 823 339
Öffnungszeiten

Montag 7.30 - 12 Uhr Dienstag 7.30 - 15 Uhr Mittwoch 7.30 - 12 Uhr Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 7.30 - 12 Uhr