Altfahrzeuge (Schrottfahrzeuge)

Altfahrzeuge sind Fahrzeuge, welche aufgrund ihres Alters und Zustands nicht mehr weiterveräußert bzw. nicht mehr ihrem ursprünglichen oder einem anderen Verwendungszweck zugeführt werden können und daher einer ordnungsgemäßen Entsorgung bedürfen. Sie sind von der Entsorgungspflicht des Landkreises ausgeschlossen, d. h. für die Beseitigung ist der Fahrzeugeigentümer selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, sein Fahrzeug einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle bzw. einem anerkannten Verwerterbetrieb zu überlassen. Ein anerkannter Verwerterbetrieb ist derzeit im Landkreis Ebersberg nicht ansässig.
Rücknahmestellen müssen alle Fahrzeuge ihrer Marke, die innerhalb der europäischen Union zugelassen sind bzw. waren, kostenlos zurücknehmen. 
Sie erhalten bei Abgabe Ihres Fahrzeugs an ein entsprechendes Unternehmen einen Verwertungsnachweis (hierfür darf keine Gebühr vom Unternehmen erhoben werden), der bei Abmeldung des Fahrzeugs der Zulassungsstelle vorzulegen ist.
Überlässt ein Altfahrzeugbesitzer sein Fahrzeug einer "nicht anerkannten Stelle" oder lagert er es außerhalb einer dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlage ab (z. B. auf öffentlichem Verkehrsweg oder auch auf Privatgrund), so handelt er ordnungswidrig und muss mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Bernert, Marlene
08092 823 485 08092 823 9485 U.31

Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

AdresseWasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg