Einsicht in Akten
Grundsätzlich haben Sie - sofern Sie Betroffener eines Verfahrens sind - ein Recht auf Akteneinsicht. Die Akteneinsichten werden bei uns online durchgeführt, d.h. Sie erhalten von uns einen Zugang zu unserem Bauportal und können die Dokumente dann online einsehen.
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Landratsamt Ebersberg
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Michael Friedl - Landratsamt Ebersberg