Trinkwasserverordnung
Trinkwasser unterliegt der regelmäßigen Untersuchungspflicht durch zugelassene Labore; die Untersuchungsergebnisse sind dem Gesundheitsamt zuzuleiten; zu Fragen hinsichtlich der Trinkwasserqualität in Ihrer Gemeinde und zu den Pflichten der Wasserversorger nach der Trinkwasserverordnung erteilt das Gesundheitsamt Auskunft (siehe Punkt "Trinkwasser").
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Michael Friedl - Landratsamt Ebersberg