Anforderungen an Abfülleinrichtungen
Plätze, auf denen Jauche oder Gülle abgefüllt wird, müssen mit einer Beton- oder Asphaltdecke befestigt sein. Niederschlagswasser ist in die Vorgrube, den Jauche-/ Güllebehälter oder in die Pumpstation der Abfülleinrichtungen einzuleiten. Bei Saugentleerung von unterirdischen Behältern ist eine Befestigung im Bereich der Schlauchkupplung ausreichend.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 482 | 08092 823 9482 | U.47 | georg.seemueller@lra-ebe.de |
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08092 823 182 | 08092 823 9182 | U.47 | ralf.feuchtenberger@lra-ebe.de |
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Michael Friedl - Landratsamt Ebersberg