Eigenwohnraumförderung

Der Freistaat Bayern unterstützt Haushalte mit geringem und mittleren Einkommen mit verschiedenen Angeboten (zinsgünstige Darlehen und Zuschüssen) dabei, selbst genutzten Eigenwohnraum zu schaffen oder bestehenden Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung anzupassen. Im Rahmen der staatlichen Wohnungsbauförderung bestehen grundsätzlich Förderungsmöglichkeiten für

  • den Bau und Ersterwerb von Wohnraum
  • die Gebäude- oder Wohnraumerweiterung
  • den Erwerb von vorhandenen Wohnraum
  • die Anpassung von Wohnraum für schwer behinderte Menschen.

Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen. Da die Mittel im Allgemeinen nicht für alle berechtigten Antragsteller ausreichen, richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge. Die Fördermittel sind bei dem Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt zu beantragen, in der das zu fördernde Objekt liegt. Diese Stellen erteilen auch nähere Auskünfte und sind bei der Antragstellung behilflich.

Bei Fragen zur Berechnung der Einkommensgrenze oder einer Vorabprüfung dieser durch uns stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Weiterführende Links:

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr http://www.wohnen.bayern.de/

BayernLabo http://www.bayernlabo.de/

 

Gesetzliche Grundlagen:

  • Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG)
  • Verordnung über die Durchführung des Wohnraumförderungs- und Wohnungsbindungsrechts (DVWoR)
  • Wohnraumförderungsbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung
  • II. Berechnungsverordnung (II. BV)
  •  Wohnflächenverordnung (WoFlV)
  •  Einkommenssteuergesetz (EStG)
     

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