Sport- und Freizeitlärm

Sportlärm ist ein Problem unserer Zeit. Die Geräusche von Sportanlagen, z.B. Fußballfelder, Bolz- oder Tennisplätze, führen häufig zu Konflikten mit der Wohnnachbarschaft. Während die einen ihren Feierabend in Ruhe genießen möchten, suchen andere ihre Erholung in nahe gelegenen Sportanlagen.

Um diesen Konflikt zu lösen, wurde die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) erlassen, in der Immissionsrichtwerte festgelegt sind. Die Immissionsrichtwerte unterscheiden sich, je nach Gebietsart (z.B. Reines Wohngebiet oder Gewerbegebiet) und Tageszeit (tags, Ruhezeiten, nachts).

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Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Fischbacher, Anton
08092 823 579 08092 823 9579 U.37
Masszi, Otto
08092 823 801 08092 823 9801 U.27
Probul, Madlena
08092 823 483 08092 823 9483 U.27
Wastlhuber, Anna
08092 823 480 08092 823 9480 U.37

Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

AdresseWasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg