Zum ersten Schultag bzw. Kindergartentag erhalten Erstklässlerinnen/Erstklässler und Vorschulkinder des (Vor-)Schuljahres 2021/2022 einen Gutschein über 50 Euro für einen Kurs zum Erwerb des Seepferdchens. Hierdurch sollen die coronabedingt großflächig ausgefallenen Schwimmlernkurse kompensiert und der Erwerb der Schwimmfähigkeit der Kinder wirkungsvoll unterstützt werden.
Der Gütigkeitszeitraum ist ab 14.09.2021 bis einschließlich 13.09.2022. Abweichend von Nr. 1.3 der VV zu Art. 44 BayHO ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ab 06. Juli 2021 zugelassen.
Bei Besuch eines Schwimmkurses reichen die Eltern den ausgefüllten Gutschein bei Anbietern ein. Die Anbieter beantragen die Zuwendung über die Plattform BLSVdigital des Bayerischen Landes-Sportverbandes. DLRG, Wasserwacht-Bayern und private Anbieter beantragen die Zuwendung über das Landratsamt Ebersberg. Dies gilt auch für Schwimmvereine, welche die Hochladefunktion des BLSV nicht nutzen wollen.
Für die Antragsstellung soll die bereitgestellte Excel-Tabelle verwendet werden.
Alle weiteren Informationen finden sie unter www.mach-mit.bayern.de sowie unter den Eckpunkten des Schwimmförderungsprogramms.
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