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Sportlerehrung

Der Landkreis Ebersberg zeichnet alljährlich seine Sportler, Sportlerinnen und Mannschaften, die herausragende sportliche Leistungen für den Landkreis erbrachten, im Rahmen der Sportlerehrung aus. Diese findet in der Regel im Februar/März des Folgejahres statt.  

Die besondere Leistung können dem Landratsamt bis spätestens 31.10. des laufenden Jahres gemeldet werden. Die Formulare hierzu finden Sie weiter unten. Bitte fügen Sie bei der Einreichung entsprechende Nachweise in Form von Wettkampflisten, Ergebnislisten, Ausschreibungen, Tabellen, Zeitungsausschnitte usw. bei.

Laut Ehrenordnung werden Einzelsportler und Mannschaften ausgezeichnet, die für einen anerkannten Verein starten, dessen Sitz im Landkreis Ebersberg liegt oder die ihren Erstwohnsitz im Landkreis Ebersberg haben. Die Regelung über die Leistungen und Titel, die geehrt werden können, sind der Ehrenordnung zu entnehmen.

Der Bayer. Landessportverband – Kreis 17 Ebersberg prüft die eingehenden Meldungen auf Übereinstimmung mit der Ehrenordnung und moderiert die Veranstaltung. Den Kontakt zum Bayer. Landessportverband – Kreis 17 Ebersberg finden Sie im Anhang.

Um prüfen zu können, ob Einzelsportler bzw. Mannschaften herausragende sportliche Leistungen für den Landkreis erbracht haben sind folgende Nachweise vorzulegen:

  • Antrag in Form eines vollständig ausgefüllten Meldebogens für Einzelsportler bzw. Mannschaften
  • Nachweise über erbrachte Leistungen z. B. Urkunden, Ranglisten, Zeitungsartikel etc.
Frau Ruth Mitarbeiterin
08092 823-499
1.45
 
Landratsamt Ebersberg
Amtsleitung

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg 08092 823 147 08092 823 444 E-Mail versenden

Öffnungszeiten

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