Nachtragsverfahren / Tekturantrag

Ein Nachtrag / Tekturantrag muss gestellt werden, wenn während der Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens Änderungen zur genehmigten Planung vorgenommen werden. Für den Nachtrag benötigen Sie Formulare des Bauantrags. Auch unser Verfahrensablauf ist identisch mit dem des Bauantrags.

Wir bitten darum, die Änderungen inhaltlich in der Vorgangsbezeichnung oder in einer kurzen Maßnahmenbeschreibung aufzuführen und die Änderungen in den Plänen farblich hervorzuheben.

Kein Nachtrag sind geänderte Pläne oder Unterlagen zu einem Vorhaben, das noch nicht genehmigt wurde - in diesen Fällen bitten wir Sie, die Austauschpläne über unseren Uploadbereich hochzuladen.

Ebenfalls kein Nachtrag ist eine Änderung zu einem Vorhaben, das vollständig umgesetzt wurde und nun nach einiger Zeit der Nutzung umgebaut oder umgenutzt werden soll. Dies erfassen wir als neuen Bauantrag.

Landratsamt Ebersberg

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